Parents Forum of European Musicschools (PFEM)
Geschäftsordnung
Gemäß Beschluss der Gründungsversammlung des PFEM v. 22. Mai 2009 in Linz/Österreich sind zwei gleichberechtigte Sprecher für die Durchführung der Aufgaben des PFEM gewählt worden. Das PFEM gibt sich nachfolgende Geschäftsordnung, die Rechte und Pflichten im PFEM sowie die Zusammenarbeit der Sprecher untereinander regelt:
- Das PFEM vertritt als internationale Dachvereinigung die Interessen der Elternorganisationen, Fördervereine und Stiftungen an Musikschulen in Europa, die sich dem PFEM angeschlossen haben; für alle übrigen nationalen Elternvertretungen und musik-kulturellen Organisationen dient es als Kooperations- bzw. als Ansprechpartner. Eine Zusammenarbeit mit der Europäischen Musikschul Union (EMU) wird besonders gepflegt. Das PFEM ist eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht.
- Die Sprecher des PFEM werden alle 3 Jahre gewählt. Die Sprecher bleiben so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Die Sitzungen bzw. Beratungen der Sprecher werden in der Regel durch Mail-Abstimmungen herbeigeführt. Hierüber ist der Versammlung in geeigneter Form zu berichten /Mail, Internet-Forum, Protokoll u.Ä.).
- Die Versammlungen des PFEM finden in der Regel anlässlich der mehrjährigen Europäischen Jugend-Musik-Festivals der Europäischen Musikschul Union (EMU) statt. Die Versammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder. Über den Inhalt der Versammlung wird ein Protokoll angefertigt, das allen Teilnehmern und Mitgliedern zugeleitet wird.
- Die Inhalte und Ziele der Toblacher Erklärung (2001) und der Linzer Erklärung (2009) sind für das PFEM Handlungsauftrag. Die einzelnen Aufgaben und Ziele des PFEM sind in einem gemeinsamen Maßnahmenkatalog der Sprecher gesondert definiert.
- Die Beschlüsse der Sprecher erfolgen einvernehmlich. Rechtsgeschäftliche Erklärungen des PFEM bedürfen der Zustimmung beider Sprecher. Das Eingehen von Verbindlichkeiten bedarf der Zustimmung der Versammlung des PFEM. Die Sprecher sind verpflichtet, sich untereinander über ihre Pläne zur Wahrnehmung bzw. Erfüllung ihrer Aufgaben zu informieren.
- Als Ort des Sekretariates des PFEM ist der Wohnort eines Sprechers gem. Beschluss der Versammlung festgelegt worden. Das PFEM wird unter www.pfem.eu eine Website betreiben, deren Inhalt von beiden Sprechern im Einvernehmen gepflegt wird.
- Über den Beitritt von Vereinen oder Verbänden entscheiden die Sprecher einvernehmlich. Dies ist durch die nächste Versammlung zu bestätigen. Der Austritt von Vereinen bzw. Verbänden kann jederzeit erfolgen. Die Beendigung von Mitgliedschaften kann durch die Versammlung erfolgen.
- Sämtliche entstehenden Kosten werden durch die einzelnen Mitgliedsverbände getragen oder unter den Mitgliedsverbänden einvernehmlich aufgeteilt.
- Bis zur endgültigen Festlegung ist gem. dem Gründungsort des PFEM österreichisches Recht anwendbar.
Meerbusch, im November 2009
Dieter Fröhling, e.h.
Wien, im November 2009
Dipl.-Ing. Wolfgang W. Wasserburger, e.h.
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