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Toblacher Erklärung

Europäischer Kongress für Musikpädagogik
Internationales "Elternforum Musikschule"
Toblach/Südtirol 11.-14. Oktober 2001

Im Anschluss an das internationale “Elternforum Musikschule” am 13. Oktober 2001inToblach/Südtirol wurde von folgenden nationalen Elternverbänden die nachstehende
Toblacher Erklärung
verabschiedet:

  • Bundes-Eltern-Vertretung Deutschland
  • Landes-Eltern-Beirat Südtirol/Italien
  • Landes-Eltern-Verbände Niederösterreich, Salzburg und Wien aus Österreich

Das internationale “Elternforum Musikschule” richtet diese Erklärung sowohl an alle politisch verantwortlichen Stellen und Persönlichkeiten auf regionaler und nationaler Ebene als auch an alle nationalen Landes-Eltern-Verbände der Musikschulen in Europa mit der Bitte, sich weiterhin engagiert

  • für die Absicherung der gesellschaftlichen Bedeutung von Musikschulen,
  • für den kontinuierlichen Ausbau der Musikschul-Kapazitäten sowie
  • gemeinsam für den Erhalt und die Förderung der Musikschulen in Europa

einzusetzen.

A. Zur gesellschaftlichen Bedeutung der Musikschulen

  1. Musik ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Allen musikinteressierten Bürgern einer Gesellschaft ist die Chance zu einer musikalischen Ausbildung zu gewähren.
  2. Musikschulen gehören zur kulturellen Grundversorgung einer Gesellschaft.
  3. Musik gehört zur Kultur der Gesellschaft. Erst kulturelle Bildung lässt Menschen an Kultur aktiv teilhaben. Musikalische Bildung gehört zur Menschenbildung und ist Teil der allgemeinen Bildung.
  4. In einem “Kulturstaat” besteht für die musikalische Bildung eine gesellschaftliche Verantwortung, wahrgenommen durch öffentliche Finanzierungsbeiträge. Aufgabe der Musikschulen ist die breitgestreute Befähigung zur praktischen Musikausübung.
  5. Unter strukturpolitischen Gesichtspunkten (Stichwort Kultur und Beschäftigung) sind fachlich qualifizierte Musikschulen für die lokale, regionale und nationale gesellschaftliche Entwicklung von unverzichtbarer Bedeutung.
  6. Jugend- und bildungspolitische Aspekte erfordern im Musikschulbereich angemessene öffentliche Investitionen, die weit und stabilisierend in die Zukunft reichen.
  7. Es ist ein klares Bekenntnis der Gesellschaft (durch Bürgerschaft und Politik) zu einem flächendeckenden Angebot einer breit gefächerten qualifizierten Musikausbildung notwendig.
  8. Die Öffnung der Musikschulen für alle Bevölkerungsschichten und sozialverträgliche Musikschulangebote sind unter besonderer Berücksichtigung finanziell benachteiligter Familien abzusichern.
  9. Die Kooperation mit den allgemein bildenden Schulen ist weiterzuentwickeln. Die soll Kinder und Jugendliche an die Musik stärker und praxisgerechter heranführen.

B. Zur kulturpolitischen Bedeutung von Eltern-Vertretungen an Musikschulen

  1. Zur besseren Akzeptanz und der Durchsetzbarkeit des Elternwillens bedarf es lokaler Eltern- und Förderorganisationen.
  2. Die Eltern haben den Wunsch, ihre Kinder musikalisch ausbilden zu lassen. Sie fordern daher den Erhalt der Musikschule sowie die uneingeschränkten Zugangsmöglichkeiten zu den Angeboten der Musikschule.
  3. Die Eltern erwarten im Sinne einer kulturelle Grundversorgung eine Öffnung der Musikschulen durch für alle tragbare Musikschulgebühren. Für finanziell benachteiligte Familien sind sozial gestaffelte Tarife vorzusehen.
  4. Die Eltern leisten mit ihrem persönlichen Einsatz einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen und bildungspolitischen Weiterentwicklung der Gesellschaft.

C. Zur musikschulpolitischen Bedeutung der Landes-Eltern-Verbände

  1. Musikschulen unterliegen meist der Gestaltungshoheit des Bundeslandes. Die Einrichtung von Landes-Eltern-Verbänden als “Lobby” ist daher hilfreich und nützlich. Sie arbeiten eng mit den Musikschulverbänden der Bundesländer zusammen.
  2. Durch “Vernetzung” unterstützen die Landes-Eltern-Verbände die lokalen Elternorganisationen in allen Musikschulfragen. Die Landesverbände befassen sich systematisch mit allen übergeordneten Musikschulproblemen (Sicherung des Musikschulstandortes, flächendeckendes Angebot, Sozialverträglichkeit der Musikschulgebühren etc.).
  3. Die Landes-Eltern-Organisationen machen die für die Musikschulen zuständigen Landesministerien auf eventuelle kritische Befunde über erkennbare Mangelsituationen im Musikschulbereich aufmerksam.
  4. Sie verdeutlichen in der Gesellschafts-, Kultur- und Bildungspolitik, dass musikalische Bildung kein beliebiges Freizeitvergnügen, sondern einklagbares Grundrecht, nicht Ornament, sondern unverzichtbarer Urgrund der humanistischen Gemeinschaft ist.

D. Zur strategischen Bedeutung der Bundes-Eltern-Verbände

  1. Kultur und Bildung gehören zu den gesamtstaatlichen Aufgaben. Die Einrichtung von Bundes-Eltern-Organisationen ist sinnvoll. Sie sind zentrale Instanz für die Landesorganisationen und Partner bei der Entwicklung musikschulrelevanter Leitlinien des Bundesstaates (z.B. für Musikhochschulen und -universitäten).
  2. Die Existenz von Bundes-Eltern-Vertretungen ist eine notwendige Voraussetzung für bilaterale wie internationale Zusammenarbeit. Bundes-Eltern-Vertretungen arbeiten eng mit allen musikschulpolitisch relevanten Verbänden (VdM, KOMU, AGMÖ etc.) auf Bundesebene zusammen.
  3. Bei der Finanzierung bundesweiten Projekte ist der Bund regelmäßig der entsprechende Kooperationspartner. Zudem verlangt die Globalisierung und die EU-Erweiterung nach europaweit agierenden Interessenvertretungen von Elternorganisationen.
  4. Eine “Föderation von Elternvertretungen in den europäischen Staaten” soll aus der Sicht der Elternschaften den musikschulpolitischen und bildungspolitischen Zielen ein höheres Gewicht verleihen.
  5. Eine internationale Zusammenarbeit der organisierten Elternschaften ist in den einzelnen Nationen herbeizuführen (z.B. Forcierung des internationalen Jugendaustausches, Nutzung von EU-Förderungsprogrammen). Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit der EMU (Europäische Musikschul-Union) anzustreben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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