Aufgaben und Ziele des PFEM
(Maßnahmenkatalog gemäß der Geschäftsordnung des PFEM v. Nov. 2009)
Die Inhalte und Ziele des PFEM sind der Toblacher Erklärung (Toblach 2001) zu entnehmen, die gemäß der Linzer Erklärung (Linz 2009) einen Handlungsauftrag für das PFEM darstellen.
Sie werden nachstehend konkretisiert:
- Gewinnung von Mitgliedern bzw. Interessenten (Elternorganisationen, Fördervereine und Stiftungen an Musikschulen sowie auch Einzelpersonen, die sich den Zielen des PFEM verpflichtet fühlen);
- Aufbau eines Netzwerkes von Mitgliedern, Partnern und sonstige Interessenten
- Bündelung und Konzentrierung der Interessen der Elternorganisationen der Muskschulen in Europa;
- Kommunikation mit Mitgliedern, Partnern und Interessenten; (Information, Beratung und Zusammenarbeit)
- Zusammenarbeit/Kontakte mit Institutionen, die sich auf europäischer Basis mit der musikkulturellen Bildung beschäftigen - insbesondere die Kooperation mit der Europäischen Musikschul-Union (EMU);
- Aufbau von Kontakten zur Europäischen Kommission in Brüssel sowie zum Europäischen Parlament in Straßburg;
- Organisation von internationalen Elternforen und Kolloquien in Veranstaltungen der EMU;
- Auswertung von europaweiten Veröffentlichungen über Erziehung und Bildung - besonders im Bereich der musikalischen Bildung;
- PR-Arbeit über Inhalte und Ziele des PFEM;
- Maßnahmen/Angebote über den Aufbau von Elternvertretungen, Fördervereinen und Stiftungen an Musikschulen in Europa (auf lokaler und Landesebene);
- Forcierung der Erziehung und Bildung mit und durch Musikschulen auf allen Ebenen;
- Bedeutung der öffentlichen Musikschulen in Europa für die Bildungs- und Gesellschaftspolitik in den europäischen Staaten;
- Bedeutung der öffentlichen Bildungsinvestitionen im Kulturbereich als Pflichtaufgabe der Staaten (Grundversorgung einer Kulturgesellschaft);
- Zusammenarbeit mit Institutionen der Musikschulforschung;
- Unterstützung der Ziele der Weimarer Deklaration der Europäischen Musikschul Union über "Musikschule in Europa" (1999);
- Beachtung bzw. Einhaltung der UNESCO-Erklärungen bzw. -Konventionen über die Rechte aller Menschen auf Bildung, Kunst und Kultur sowie über die Entfaltung kultureller Identität (1998) sowie zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005);
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